Wettkampfreglement

Mit der Anmeldung zum Kerzerslauf (Überweisung des Startgeldes) stimmen Sie automatisch unserem Wettkampfreglement zu.

(Mit den nachfolgend genannten männlichen Bezeich­nungen werden die weiblichen Formen eingeschlossen.)

1. Wettkampf

  • Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletikverbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
  • Die Strecke ist nach den Bestimmungen der AIMS/IAAF vermessen.
  • Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Veränderungen der Startnummer führen zur Disqualifikation.
  • Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Der Chip ist direkt an der Startnummer befestigt und wird am Ziel entfernt. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden. Nicht zurückgegebene Chips werden mit CHF 50.– in Rechnung gestellt.
  • Es darf nur aus dem von der Organisation zugeteilten Startblock gestartet werden.
  • Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Laufenden mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrräder, sind nicht zugelassen. Abkürzungen sind untersagt. Eine Teilnahme mit Rollstuhl ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
  • Die maximale Laufzeit für 15 km beträgt 3,0 Stunden.
  • Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung kann per Internet oder mittels Einzahlungsscheinerfolgen. Für ausländische Teilnehmer, Firmenteams, Vereine und I’M fit-Schülerteams besteht zudem die Möglichkeit zur Anmeldung mit einem speziellen Anmeldeformular. Anmeldungen per Telefon oder per E-Mail werden  nicht angenommen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Startgeldes zu disqualifizieren, wenn diese bei ihrer Anmeldung falsche An­gaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben.
  • Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dies vor Anmeldeschluss erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtig werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.

3. Rückerstattungen

  • Wer am Kerzerslauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.
  • Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.

4. Selbstverantwortung / Gesundheit

  • Die Teilnahme am Kerzerslauf erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
  • Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.
  • Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen (bspw. Grippe) zu starten.
  • Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf ge­nügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
  • Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen und dergleichen, sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben.
  • Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Teilnehmer aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden.

5. Haftung

  • Der Organisator und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken des Teilnehmers aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand, sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.
  • Die Versicherung für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmers.
  • Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
  • Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

6. Unfälle

  • Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Teilnehmern und Unfällen ist sofort der nächste Streckenposten zu orientieren und Hilfe anzufordern.
  • Sanitätsnotruf: 144
  • Der Kerzerslauf verfügt über ein umfassendes Sanitäts- und Funknetz.

7. Doping

  • Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic, sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
  • Siehe auch www.dopinginfo.ch.

8. Datenschutz

  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten an die im Programmheft und im Internet aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Foto-Service, Swiss Athletics und allenfalls Partnerveranstaltungen für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen.
  • Wer sich gegen eine Weitergabe der Adresse aussprechen möchte, meldet dies der Kerzerslauf-Geschäftsstelle schriftlich.
  • Die Teilnehmer stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Programmheften, Ranglisten, Internetseiten, Inseraten und für andere PR-
  • Zwecke des Organisators und dessen Partnern zu.
  • Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die
  • Teilnahme am Wettkampf.
  • Für zusätzliche Informationen zum Thema Datenschutz verweisen wir auf unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen auf unserer Website www.kerzerslauf.ch.

9. Organisation

  • Veranstalter des Kerzerslaufs ist der Verein Kerzerslauf, CH-3210 Kerzers.
  • Gerichtsstand ist CH-3280 Murten.
  • Änderungen des Wettkampfreglements durch den Veran­stalter bleiben vorbehalten



Kerzerslauf
c/o Treuhand Schwab AG
Bernstrasse 30
Postfach 290
3280 Murten

 

Juni 2011 

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